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| 2008 |
Vorsicht
bei Scheckzahlungen im Internet |
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| Fall 1 - Schecks aus Deutschland |
Nach dem Verkauf einer Ware / Dienstleistung
erhalten Sie einen Scheck aus Deutschland.
Bitte beachten Sie folgendes:
Obwohl der Scheck Ihrem Konto gutgeschrieben wurde, kann der
Aussteller bis zu 8 Banktage (=Werktage)
diesen Scheck zurückholen. Fazit:
Nicht jeder Scheck platzt direkt beim Einzahlen. |
| Fall 2 - Schecks
aus dem Ausland |
Beispiel:
Sie verkaufen Ihr Auto ins Ausland für 10.000 EUR, z.B.
über das Internet.
Der Käufer schickt Ihnen einen Scheck
aus dem Ausland über 14.000 EUR (!), und Sie reichen
den Scheck bei Ihrer Bank ein. Nach einigen Tagen meldet sich
der Käufer, entschuldigt sich für den Fehlbetrag und
bittet Sie, die Differenz von 4.000 EUR auf sein Konto zu überweisen.
Nach der Überweisung läßt er seinen Scheck "platzen".
Je nach Land kann der Aussteller über mehrere Monate hinweg
seinen Scheck "zurückholen".
Die o.g. Frist (Fall 1) von 8 Banktagen zählt bei Schecks
aus dem Ausland nicht.
Resultate:
a) Sie haben Ihr Auto noch, aber den Differenzbetrag bereits
ins Ausland überwiesen. Dann ist
dieses Geld weg.
b) Sie haben den Differenzbetrag ins Ausland überwiesen,
und Ihr Auto ist bereits abgeholt. Dann
ist Ihr Auto und Ihr Geld weg. Fazit:
Bei Schecks aus dem Ausland ist extreme Vorsicht angesagt. |
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